Drei LKWs von Hamburger Möbeltransporte nebeneinander

Abrechnung Ihres Umzugs über die Behörde

Wir freuen uns auf Ihren Umzug

Auch wenn die Abrechnung Ihres Umzugs über das Amt läuft (oder Sie dort einen Zuschuss beantragen können), läuft Ihr Umzug sonst wie jeder andere Privatumzug mit allen von uns angebotenen Leistungen.

[…] Ich bin immer wieder froh, auf ein Unternehmen gestossen zu sein, mit dem man so gut zusammenarbeiten kann. Für mich eine klare Empfehlung.

Peter G., Hamburg

Umzugskostenübernahme

Wir haben schon viele Umzüge mit Abrechnung über Ämter erledigt, dennoch sind wir kein Fachpersonal dieser Ämter und auch keine Fachanwälte auf diesem Gebiet – daher können wir hier nur Hinweise Aussprechen, für die Korrektheit dieser Angaben können wir jedoch keine Garantie geben.

Durch das Jobcenter

Beim Jobcenter können Sie sich eine amtliche Zusicherung der Kostenübernahme geben lassen. Die genauen Bedingungen erfragen Sie bitte beim Jobcenter, aber Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass der Umzug für Sie notwendig ist oder sich durch den Umzug die Kosten für das Amt reduzieren.

Wenn das Jobcenter Sie aufgefordert hat, sich eine günstigere Wohnung zu suchen (zur Mietkostensenkung), haben Sie hierfür eine Frist von sechs Monaten – während dieser Zeit kommt das Amt weiterhin für Ihre bisherige Miete auf. Das Amt sollte auch die Umzugskosten übernehmen

Durch das Sozialamt

Auf Antrag kann Ihnen das Sozialamt einen Geldbetrag als Umzugsbeihilfe gewähren. Den Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt.

Durch die Pflegekasse

Wenn Sie pflegebedürftig sind, übernimmt die Pflegekasse bestimmte Maßnahmen nur Verbesserung Ihrer Wohnsituation (z.B. für Rollstuhlfahrer). Lässt sich Ihre aktuelle Wohnung nicht Ihren Anforderungen entsprechend umbauen, kann die Pflegekasse auch Ihren Umzug bezuschussen.

Für eine kostenfreie Beratung wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns.